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Resolution gegen den Wildwuchs von Handymasten

Der Klub der SP-GemeinderätInnen bringt Resolution zur Verankerung von Bürger- und Gemeinderechten im Bewilligungsverfahren zur Errichtung von Mobilfunksendeanlagen ein.

Um die Anrainer- und Gemeinderechte zu stärken, bringt der Klub der SP-GemeinderätInnen im nächsten Gemeinderat eine Resolution an die Bundesregierung ein. Die Resolution wird von der ÖVP mitgetragen. '„Es
kann nicht sein, dass wir praktisch machtlos sind“, so Vizebürgermeister Andreas Holzmann: „Der betroffenen Bevölkerung und der Gemeinde muss unbedingt Parteienstatus im Genehmigungsverfahren eingeräumt werden.“ Die SPÖ hofft auf breite Zustimmung im Gemeinderat.

Antragstext:

In den letzten Monaten kam es auf Grund der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen (Handymasten) in Mödling vermehrt zu Protesten von besorgten BürgerInnen. Die Ängste und Befürchtungen der Bevölkerung in Zusammenhang mit der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen liegen einerseits in einem subjektiv empfundenen gesundheitlichen Risiko durch elektromagnetische Felder und andererseits in der optischen Beeinträchtigung von Ortsbild und Landschaft. Aus diesem Grund werden Standorte von “Handymasten” in Wohngebieten von vielen Menschen als problematisch angesehen. Dadurch sind die Aufstellung und der Betrieb von Mobilfunksendeanlagen umstritten – eine Situation, die auch für die Mobilfunkbetreiber nicht besonders wünschenswert ist.
Verschiedene Zuständigkeiten im Genehmigungsverfahren tragen zur Verstärkung dieses aktuellen Problems bei. Bei der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen sind nicht nur das Telekommunikationsgesetz (TKG) und die ÖNORM S1120, sondern auch das jeweilige Baurecht zu beachten. Baurechtsfragen fallen in den Kompetenzbereich der Gemeinden. Der Bund ist für das TKG und für die öffentliche Gesundheit zuständig. Alle diese Kompetenzen werden durch den Bau einer Sendeanlage berührt. Dies führt in der Praxis immer wieder zu Konfliktsituationen hinsichtlich der Zuständigkeiten.

Das Kernproblem – und das ist der Hauptkritikpunkt der Bevölkerung - besteht jedoch darin, dass es weder eine Anhörung, noch eine Parteienstellung im Genehmigungsverfahren der betroffenen BürgerInnen bzw. der Gemeindeverwaltung gibt. Die GSM und UMTS-Technik wird als genormter und geprüfter Standard angesehen. Der Gesetzgeber und die Mobilfunkbetreiber sind offenbar der Meinung, dass kein individuelles Genehmigungsverfahren erforderlich und in weiterer Folge auch keine Bürgerbeteiligung notwendig ist, obwohl es keine einzige Langzeitstudie gibt, die ein gesundheitliches Risiko der Bevölkerung definitiv ausschließt.

Die Stadtgemeinde Mödling fordert daher die Bundes- und Landesregierung auf, die Errichtung und den Betrieb von Mobilfunksendeanlagen an ein individuelles Bewilligungsverfahren zu knüpfen, wobei nachfolgende Punkte berücksichtigt werden sollten:
·Vorangehende Information und Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung (Bürgerbeteiligungsverfahren)
·Überprüfung mehrerer Standortalternativen
·Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens
·Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbildes
·Berechnung und Messung der Exposition
·Berücksichtigung bereits vorhandener hochfrequenter Feld-Quellen

Für bestehende und künftige Mobilfunksendeanlagen sind alle technischen Möglichkeiten auszunutzen, um eine möglichst niedrige Exposition von Anrainern zu gewährleisten (ALATA-Prinzip). Neue Anlagen sind so zu planen, dass die Exposition in Bereichen, in denen sich Menschen längere Zeit aufhalten, möglichst gering ist und unter strikter Gewährleistung der Gesundheit der betroffenen Bevölkerung erfolgt. Um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen, wird die Bundesregierung aufgefordert, einheitliche Grenzwerte für die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen zu erlassen. Die Beurteilung von biologischen Wirkungen im Niedrigdosisbereich, ausgehend von Mobilfunksendeanlagen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwar schwierig, jedoch zum vorbeugenden Schutz der öffentlichen Gesundheit dringend erforderlich. Für die Gesamtheit der Immissionen hochfrequenter elektromagnetischer Felder soll daher angelehnt an das Salzburger Modell ein Richtwert von 100 Milliwatt je Quadratmeter (10 µW/cm²) als Grenzwert angenommen, für die Summe der niederfrequent-pulsmodulierten hochfrequenten Immissionen von Mobilfunksendeanlagen, wie z.B. GSM-Basis-Stationen soll ein vorläufiger Beurteilungswert von maximal 1 mW/m² (0,1 µW/cm²) bestimmt werden.
Zur Überprüfung und Überwachung dieser o.a. Grenzwerte soll eine öffentlich zugängige Datenbank mit detaillierten Angaben über alle Basisstationen und deren Immissionen erstellt werden.

Im Zusammenhang mit der Errichtung und den Betrieb von Mobilfunksendeanlagen schlägt der Österreichische Gemeindebund die Einführung einer Lenkungsabgabe vor. Die NÖ Landesregierung wird aufgefordert, den Vorschlag des Gemeindebundes bezüglich der Einführung einer Lenkungsabgabe aufzugreifen und Umsetzungsmöglichkeiten zu diskutieren.



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